Kleinunternehmer vs. Differenzbesteuerung: Was gilt im Onlinehandel ab 2025?
Steuern & Recht • Update 2025

Kleinunternehmer vs. Differenzbesteuerung: klare Regeln, saubere Preise

Ab 01.01.2025 gelten neue Spielregeln für Kleinunternehmer. Gleichzeitig bleibt die Differenzbesteuerung relevant für Wiederverkäufer. Hier ist die kurze, praxisnahe Einordnung inklusive Pflichtangaben nach PAngV.

1) Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Die Regelung ist eine Vereinfachung. Wer die Umsatzgrenzen einhält, ist von der Umsatzsteuer befreit. Seit 01.01.2025 ist nicht mehr nur die „Nicht-Erhebung“ maßgeblich, sondern eine echte Steuerbefreiung.

Kernpunkte

  • Umsatzgrenzen beachten (neue Schwellen ab 2025).
  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
  • Falscher USt-Ausweis ⇒ §14c UStG: Abführung ans Finanzamt.

Preisangabe im Shop

Kein „inkl. MwSt.“ anzeigen. Stattdessen ein klarer Hinweis:

„Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).“

2) EU-weite Anwendung & Registrierung (§19a UStG-E)

Seit 01.01.2025 kann der Kleinunternehmerstatus EU-weit genutzt werden, wenn die neuen EU-Schwellen und Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Nutzung in anderen Mitgliedstaaten ist eine elektronische Registrierung beim BZSt vorgesehen.

Praxis: Registrierung nach §19a UStG-E beim BZSt, Zuteilung einer KU-IdNr. „EX“. Prüfe vor grenzüberschreitenden Verkäufen die Voraussetzungen. Bei Unsicherheiten steuerlich beraten lassen.

3) Differenzbesteuerung (§25a UStG)

Gilt für gewerbliche Wiederverkäufer. Versteuert wird die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Auf der Rechnung kein gesonderter USt-Ausweis.

Aspekt Kleinunternehmer (§19) Differenzbesteuerung (§25a)
Umsatzsteuer auf Rechnung nein nein (kein gesonderter Ausweis)
Hinweis am Preis kein „inkl. MwSt.“; klarer KU-Hinweis „inkl. MwSt.“ zulässig, aber zusätzlich deutlicher Hinweis auf Differenzbesteuerung
Vorsteuerabzug Käufer nicht möglich nicht möglich auf die Differenzsteuer
Formulierungsvorschläge
  • Kleinunternehmer: „Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG.“
  • Differenzbesteuerung: „Preis inkl. MwSt., Rechnung gemäß §25a UStG ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis (Differenzbesteuerung).“

4) PAngV: korrekte Preisangaben

Online-Händler müssen Gesamtpreise eindeutig und gut wahrnehmbar kennzeichnen. „inkl. MwSt.“ ist der Standard. Ausnahme: Kleinunternehmer, da keine USt erhoben wird.

  • Zuordnung zum Preis sicherstellen. Sternchenhinweis ist zulässig, wenn klar und unmissverständlich.
  • Vor Einlegen in den Warenkorb muss der Hinweis spätestens sichtbar sein.
  • Fehler führen zu Abmahnrisiken.

5) Umsetzung auf Marktplätzen und im eigenen Shop

Kleinunternehmer

  • Eigener Shop: Kein „inkl. MwSt.“. Deutlicher KU-Hinweis beim Preis oder per Sternchen vor Warenkorb.
  • eBay: Hinweis im Verkäufer-Rechtstext + am Anfang der Artikelbeschreibung.
  • Amazon/Etsy: Plattform blendet oft „inkl. USt“ ein. Nicht entfernbar. Ergänze sichtbaren KU-Hinweis im Angebotstext.

Differenzbesteuerung

  • Eigener Shop: „inkl. MwSt.“ anzeigen + klarer Hinweis auf §25a UStG ohne USt-Ausweis.
  • eBay: Mehrwertsteuersatz 0 eintragen, damit „inkl. MwSt.“ erscheint. Deutlichen §25a-Hinweis ergänzen.
  • Amazon/Etsy: „inkl. USt“ erscheint automatisch. Zusätzlich gleich am Anfang der Beschreibung §25a-Hinweis.
Wenn du gemischt verkaufst (normal + §25a)

Spätestens an der Stelle vor „In den Warenkorb“ klar kennzeichnen, ob der konkrete Artikel differenzbesteuert ist. Kurzvermerk wie „Differenzbesteuerter Artikel“ nutzen.

6) Checklisten

Check: Kleinunternehmer

  • Umsatzgrenzen 2025 prüfen.
  • Kein USt-Ausweis auf Rechnungen.
  • Kein „inkl. MwSt.“ neben Preisen.
  • Gut sichtbarer KU-Hinweis im Angebot.
  • Bei EU-Verkäufen: Voraussetzungen + BZSt-Registrierung (KU-IdNr. EX) prüfen.

Check: Differenzbesteuerung

  • Wiederverkäufer-Status erfüllt.
  • Preis mit „inkl. MwSt.“ zulässig.
  • Deutlicher §25a-Hinweis, kein gesonderter USt-Ausweis.
  • Irreführung von B2B vermeiden, Hinweis sichtbar platzieren.
  • Plattform-Spezifika eingerichtet.

7) FAQ

Ich habe versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Was jetzt?

§14c UStG greift. Korrekturrechnung erstellen, mit dem Kunden abstimmen und mit dem Steuerberater klären.

Darf ich als Kleinunternehmer „inkl. MwSt.“ schreiben?

Nein. Das wäre irreführend. Nutze einen klaren KU-Hinweis ohne „inkl. MwSt.“.

Wie kennzeichne ich bei §25a UStG korrekt?

„Preis inkl. MwSt.“ ist okay. Dazu deutlich: „Dieser Artikel unterliegt gem. §25a UStG der Differenzbesteuerung, ein Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung erfolgt nicht.“

Was ist mit Marktplatz-Hinweisen, die ich nicht entfernen kann?

Ergänze gut sichtbar deinen KU- oder §25a-Hinweis am Anfang der Beschreibung. So reduzierst du das Irreführungspotenzial.

Vorlagen zum Copy-Paste

Kleinunternehmer-Hinweis (Shop/Produktseite):
Alle Preise sind Endpreise. Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

§25a-Hinweis (Shop/Marktplatz):
Preis inkl. MwSt., Rechnung gemäß §25a UStG ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis (Differenzbesteuerung).

Gemischtes Sortiment:
Umsatzsteuer wird ausgewiesen, sofern der Artikel nicht gem. §25a UStG der Differenzbesteuerung unterliegt.

Kein Rechtsrat: Diese Inhalte sind nach bestem Wissen zusammengefasst. Für verbindliche Auskünfte wende dich an Steuerberatung oder Rechtsbeistand.
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